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Rechtsmeldung EU Ausschreibungsregelungen, Recht der öffentlichen Aufträge

Europäische Kommission veröffentlicht neue EU-Schwellenwerte

Zum 1. Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte für Vergabeverfahren. Es findet eine leichte Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Werten statt.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die den Änderungen für Auftragsvergabeverfahren zugrundeliegenden Verordnungen wurden am 10. November 2021 veröffentlicht. Daraus ergibt sich Folgendes: 

Auftragsart

Schwellenwert in Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe

431.000

Bauaufträge

5.382.000

Auftragsart

Schwellenwert in Euro

Bauaufträge

5.382.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (zentrale Regierungsbehörden)

140.000

Liefer- und Dienstleistungsauftrage (übrige öffentliche Auftraggeber)

215.000

Auftragsart

Schwellenwert in Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

431.000

Bauaufträge

5.382.000

Die neuen Werte gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren (2022 und 2023).

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