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Europäisches Patentamt verlängert Fristen
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Pandemie hat das Europäische Patentamt (EPA) präventive Maßnahmen bekannt gegeben.
25.03.2020
Von Nadine Bauer
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Bonn
Am 15. März 2020 teilte das Europäische Patentamt (European Patent Office) mit, dass alle Fristen, die am 15. März oder später ablaufen, zunächst bis zum 17. April 2020 verlängert werden. In Bezug auf Fristen, die vor diesem Stichtag abgelaufen sind, hat das EPA die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen für Nutzer in Gebieten erleichtert, die direkt von den durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Störungen betroffen sind. Die Fristverlängerungen und Rechtsbehelfe finden Anwendung auf Beteiligte und ihre Vertreter in Verfahren nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT).
Des Weiteren hat das EPA beschlossen, alle bis zum 17. April 2020 anberaumten mündlichen Verhandlungen in Prüfungs- und Einspruchsverfahren bis auf Weiteres zu verschieben, sofern nicht bereits bestätigt wurde, dass diese per Videokonferenz stattfinden werden. Auch mündliche Verhandlungen vor den Beschwerdekammern sind zunächst bis zu diesem Datum ausgesetzt.
Zudem sagte das EPA alle für März, April und Mai dieses Jahres geplanten Veranstaltungen ab.
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