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FinnlandCoronavirus / Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen
Recht
Rechtsmeldung Finnland Coronavirus
Die finnische Regierung hat zum 16. Juni 2020 den Alarmzustand aufgehoben, Einreisebeschränkungen für bestimmte Länder gelten allerdings weiterhin.
16.06.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Die finnische Regierung gab bekannt, dass die gegenwärtige Situation im Land keinen Ausnahmezustand im Sinne des Abschnitt 3 des Gesetzes über die Notstandsbefugnisse mehr darstelle und der Ausnahmezustand daher zum 16. Juni 2020 beendet werde.
Eine Einreise nach Finnland ist weiterhin grundsätzlich nur finnischen Staatsbürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel erlaubt. Ausnahmen gelten für die Einreise zur Arbeitsaufnahme, für Geschäftsreisen, für Studenten und für den Besuch naher Verwandter. Zudem gilt die Empfehlung, sich bei Einreise nach Finnland in eine 14-tägige Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben. Dies gilt nicht für Personen, die aus Estland, Lettland, Litauen, Norwegen, Dänemark oder Island einreisen.
Folgende Kontrollen an den Binnengrenzen wurden zum 15. Juni 2020 abgeschafft:
Im Übrigen gelten die bestehenden Regelungen zu Grenzkontrollen bis zum 14. Juli 2020 fort.
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