Mehr zu:
FrankreichSteuerrecht, übergreifend
Recht
Rechtsmeldung Frankreich Steuerrecht, übergreifend
07.01.2016
(gtai) Infolge des „Loi de Finances 2016“ kommt es in Frankreich ab 1.1.2016 zu einigen steuerlichen Änderungen. So wird die zum 31.12.2015 auslaufende Steuererleichterung bei energetischer Sanierung („Crédit d’impôt pour la transition énergétique“) bis zum 31.12.2016 verlängert. Ebenfalls verlängert wird die Möglichkeit eines zinslosen Kredites zur Finanzierung einer energetischen Sanierung, und zwar bis zum 31.12.2018. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Immobilie vor 1990 erbaut wurde und der Eigentümer oder Mieter sie als Erstwohnsitz nutzt. Neue Berechnungen gibt es für den Wert einer Immobilie („valeur locative“), die wiederum Grundlage von Wohn- und Grundsteuer ist.
Zum Thema: