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Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat das griechische Finanzministerium den Betrieb des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vorübergehend eingestellt.
03.07.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Seit dem 1. Juli 2020 ist der Betrieb des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner – UBO) für weitere drei Monate ausgesetzt. Ursprünglich war geplant, den Betrieb nach dem 30. Juni 2020 wiederaufzunehmen. Zwar können Einzelpersonen und Unternehmen das System weiter nutzen und sich damit vertraut machen, eine Eintragung der erforderlichen Informationen in das UBO-Register ist in dieser Zeit allerdings nicht möglich. Dementsprechend sind auch die jeweiligen Fristen zur Eintragung in das Register zeitweise ausgesetzt.
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