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Rechtsmeldung Indonesien Bürgerliches Recht, übergreifend
22.12.2015
(gtai) Der Supreme Court Indonesia hat durch Entscheidung in der Sache PT Bangun Karya Pratama v. Nine AM Ltd. vom 31.8.2015 den umfassenden Geltungsanspruch des Sprachengesetzes (Law No. 24 of 2009 regarding Flag, Language and Symbol of State and National Anthem) vom 9.7.2009 bestätigt.
Das Sprachengesetz schreibt in Art. 31 bei Verträgen mit der indonesischen öffentlichen Hand zwingend die Verwendung der indonesischen Sprache vor. Ob die Anforderungen des Art. 31 Law 24/2009 auch auf Verträge zwischen indonesischen und ausländischen Personen, die nicht nach öffentlichem Recht organisiert sind, Anwendung finden, war bislang offen. Das bereits 2009 angekündigte Umsetzungsdekret wurde bislang nicht erlassen.
Allerdings hatte bereits im Juni 2013 der West Jakarta District Court entschieden, dass Verträge, an denen eine indonesische Privatperson (d.h. kein öffentlich-rechtlicher Träger) beteiligt ist und die in Indonesien durchgesetzt werden sollen, zumindest auch in indonesischer Fassung vorliegen müssen. Ein Vertrag, der ausschließlich in einer anderen Sprache abgeschlossen wird, ist nach Auffassung des Gerichts nichtig.
Diese Entscheidung wurde im Mai 2014 zunächst durch den West Jakarta High Court bestätigt, bevor jetzt auch das oberste Gericht Indonesiens der strikten Auffassung des District und High Courts beipflichtete.
Damit ist in Zukunft dringend darauf zu achten, dass Verträge mit jedweder indonesischen Partei nicht nur in englischer oder einer anderen Sprache abgefasst werden, sondern auch in indonesischer Sprache vereinbart oder zumindest durch eine indonesische exakte Übersetzung ergänzt werden. Zudem sollte geprüft werden, ob Altverträge nicht durch eine indonesische Fassung ergänzt werden können.
Die Sanktionen der Nichteinhaltung der Sprachenregelung sind drastisch. So ist anzunehmen, dass indonesische Untergerichte der Entscheidung des Supreme Court folgen und ausschließlich fremdsprachig formulierte Verträge ebenfalls für nichtig erklären. Ob die Nichteinhaltung des Sprachengesetzes im Falle der Anerkennung von Schiedsentscheidungen in Indonesien als Verstoß gegen den ordre public und damit als Anerkennungshindernis betrachtet wird, ist bislang noch nicht absehbar, aber durchaus im Bereich des Möglichen.