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Recht
Rechtsmeldung Irland Gesellschaftsrecht, übergreifend
22.05.2017
(GTAI) Beide Häuser des irischen Parlaments haben im Mai 2017 den „Companies (Accounting) Act 2017“ verabschiedet. Das Gesetz ändert den Companies Act 2014.
Das neue Gesetz führt eine neue Klassifizierung ein: die „micro company“, die erhebliche Erleichterungen bei den Veröffentlichungspflichten genießt. Um sich als micro company zu qualifizieren, muss eine Gesellschaft mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: die Bilanzsumme darf 350.000 Euro nicht überschreiten, der Umsatz darf 700.000 Euro nicht überschreiten, die durchschnittliche Zahl der Arbeitgeber darf nicht höher als 10 sein.
Für mittelgroße Gesellschaften („medium sized companies“) sind die Schwellenwerte in Bezug auf Bilanzsumme und Umsatz jeweils verdoppelt worden, dafür entfällt für diese Gesellschaften künftig aber auch die Möglichkeit, abgekürzte Jahresabschlüsse einzureichen.
Eine weitere wichtige Neuregelung dient der Transparenz: zukünftig müssen Gesellschaften (mit Ausnahme der micro companies) Gelder veröffentlichen, die sie für extern eingekaufte Geschäftsführer-Dienstleistungen ausgeben.
Schließlich eine Änderung, die irische Tochtergesellschaften mit einer Muttergesellschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betrifft: schon heute ist es möglich, anstelle der Abschlüsse der irischen Tochtergesellschaft den Konzernabschluss zu veröffentlichen, vorausgesetzt die Muttergesellschaft gibt eine unwiderrufliche Garantie für die Tochter. Diese bezog sich bislang nur auf Verbindlichkeiten - fortan muss sie sich auch auf sämtliche Verpflichtungen beziehen.
Zum Thema:
Bislang ist nur der Gesetzentwurf (Companies (Accounting) Bill 2016) auf der Webseite des irischen Parlaments abrufbar.