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Rechtsmeldung Irland Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Irland sorgt für Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Beide Kammern des irischen Parlaments haben die „Gender Pay Gap Information Bill“ verabschiedet. Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten.  

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das neue Gesetz wird den irischen Employment Equality Act 1998 ändern und dort eine neue Informationspflicht für irische Arbeitgeber einführen. Es gilt zunächst für Arbeitgeber, die 250 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser Schwellenwert wird ein Jahr nach dem Inkrafttreten auf 150 reduziert, ein weiteres Jahr später auf 50. Derzeit gibt es keine Pläne, die neuen Informationspflichten für Arbeitgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmern einzuführen.

Das erforderliche Zahlenmaterial umfasst jeweils den Mittelwert und den Median bezüglich des Stundenlohns für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte und gezahlte Boni, darüber hinaus der prozentuale Anteil derjenigen, die einen Bonus und/oder einen geldwerten Vorteil erhalten haben. Außerdem müssen die betroffenen Firmen die Gründe für eventuelle Differenzen mitteilen. Wenn Maßnahmen in Kraft oder geplant sind, die diesen Differenzen entgegenwirken, müssen auch diese genannt werden.   

Für weitere Details soll nach Verabschiedung des Gesetzes eine Rechtsverordnung erlassen werden. Es ist vorgesehen, dass die Irish Human Rights and Equality Commission sowie auch – auf Hinweis betroffener Arbeitnehmer – die Workplace Relations Commission die Einhaltung der neuen Regeln überwachen. Die Regierung plant die Einrichtung einer zentralen Website, auf die die betroffenen Arbeitgeber die relevanten Informationen hochladen müssen.

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