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Israel / DeutschlandDoppelbesteuerungsabkommen / Steuerrecht, übergreifend
Recht
Rechtsmeldung Israel Doppelbesteuerungsabkommen
22.08.2014
(gtai) Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer wurde zuletzt 1977 geändert. Nun wurde in Berlin am 21.8.2014 eine überarbeitete und aktualisierte Fassung unterzeichnet.
Gemäß BMF-Pressemitteilung Nr. 38 vom 21.8.2014 werden „mit dem revidierten Abkommen grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und Israel erleichtert und die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen gefördert. So sinkt der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle von 25% auf 10%, in bestimmten Fällen bis auf 5%. Bei Lizenzgebühren wird eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen. Zudem wird mit dem Abkommen der Informationsaustausch in Steuersachen zwischen beiden Staaten verbessert und an internationale Standards angepasst.“
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