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Recht
Rechtsmeldung Italien Umsatzsteuer
23.11.2016
(GTAI) Ab dem 1.1.17 müssen sich in Italien Umsatzsteuerschuldner auf Neuerungen einstellen.
Quartalsweise sind künftig sowohl alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen als auch Umsatzsteuerabrechnungen zu melden. Abgeschafft werden dagegen die jährlichen Kunden- und Lieferantenlisten. Ebenfalls abgeschafft werden auch die Meldungen der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gütern und Dienstleistungen.