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Rechtsmeldung | Katar | Investitionsrecht

Änderung des Investitionsgesetzes in Katar

Das Kabinett des kleinen Landes am Persischen Golf hat am 15. April 2021 einen Gesetzentwurf gebilligt, der das Investitionsgesetz weiter für ausländische Geldgeber öffnet.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das aktuelle Investitionsgesetz Katars aus 2019 wird dahingehend geändert, dass nun an der Börse notierte katarische Unternehmen bis zu 100 Prozent von ausländischen Investoren gehalten werden können. Bisher sah Art. 7 des Gesetzes vor, dass ein nicht-katarischer Investor einen Anteil von höchstens 49 Prozent an einem solchen katarischen Unternehmen besitzen darf. Vereinzelte Ausnahmen waren auch bisher schon möglich, diese sind nun aber gänzlich hinfällig geworden.

Weiterhin beschränkt für ausländische Investoren bleiben gemäß Art. 4 des Investitionsgesetzes aber Unternehmungen im Banken- und Versicherungswesen, Handelsvertretertätigkeiten und alle Bereiche, für die ein ausdrücklicher Beschluss des Ministerrates von Katar vorliegt.

Zum Thema:

  • Aufzeichnung des GTAI-Webinars zu Katar vom 5. August 2020 (Investitionsrecht unter 1.)
  • Gesetzblatt von Katar
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