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KeniaUmsatzsteuer / Steuerrecht
Recht
Rechtsmeldung Kenia Umsatzsteuer
Die kenianische Regierung hat im September die Regelungen für die neue Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen konkretisiert, eingeführt durch das Finanzgesetz 2019.
17.11.2020
Von Katrin Grünewald | Bonn
In der Verordnung wird unter anderem definiert, was die Erbringung einer digitalen Dienstleistung bedeutet, welche Registrierungspflichten gelten und wie die vereinfachte Registrierung für nichtansässige Unternehmen funktioniert. Danach gelten die Vorschriften für B2C-Lieferungen, B2B-Lieferungen unterliegen in der Regel dem Prinzip der Umkehr der Steuerschuldnerschaft.
Zu den digitalen Dienstleistungen gehören nach der Verordnung Abonnements von Medien wie Zeitschriften oder Nachrichten, Filme, Musik, Podcasts, Softwareprogramme, die elektronische Datenverwaltung wie das Website-Hosting, Suchmaschinen und Helpdesk-Dienste sowie E-Learning und Online-Schulungen.
Unternehmen, die nach der neuen Verordnung steuerpflichtige digitale Dienstleistungen an Verbraucher in Kenia erbringen, sind verpflichtet, sich zur Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 14 Prozent zu entrichten. Nichtansässige Unternehmen sollen von einer vereinfachten Registrierung profitieren, die über ein Online-Formular erfolgt. Alternativ können diese Unternehmen einen Steuervertreter ernennen.
Für die Geltung der neuen Vorschriften gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 10. März 2021. Bis dahin sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, sich in Kenia registrieren zu lassen oder einen Steuervertreter zu ernennen.
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