Rechtsmeldung
Kolumbien
Steuerrecht, übergreifend
Kolumbien - Steueranreize für nicht konventionelle Energieerzeugung
Von Corinna Päffgen
08.07.2014
(gtai) Der kolumbianische Kongress hat ein neues Gesetz (Nr. 1715/2014) zur Förderung der Entwicklung und Nutzung nicht konventioneller erneuerbarer Energien verabschiedet, welches am 13.5.2014 in der Gaceta Ofical veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft getreten ist.
Das Gesetz sieht folgende Steueranreize vor:
- Investitionen in die Produktion und Nutzung von Energie, die aus nicht konventionellen erneuerbarer Energien gewonnen wird, können für einen Zeitraum von 5 Jahren bis zu 50% vom steuerbaren Jahreseinkommen abgezogen werden. Der abziehbare Betrag darf jedoch nicht mehr als 50% des Jahreseinkommens vor Abzug betragen. Die jeweilige Investition muss vom Umweltministerium zertifiziert sein (Art. 11 Gesetz 1715/2014; Art. 158 Abs. 2 Abgabenordnung).
- Die Anschaffung lokaler oder der Import von Arbeitsgeräten, Maschinen, Zubehör und Dienstleistungen, die für die Produktion und Nutzung von Energie nicht konventioneller Energiequellen benötigt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gilt bei der Erschließung potentieller Energiequellen. Die entsprechenden Güter sind vom Umweltministerium zu zertifizieren (Art. 12 Gesetz 1715/2014).
- Die Einführung von Maschinen, Arbeitsgeräten, Materialien und Betriebsstoffen für Projekte auf dem Gebiet nicht konventioneller erneuerbarer Energien ist vom Zoll befreit. Die Projekte sind vom Ministerium für Bergbau und Energie zu zertifizieren. Die entsprechenden Anträge auf Befreiung sind bei der Steuer- und Zollbehörde (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales – DIAN) mindestens 15 Werktage vor dem Import der entsprechenden Güter zu stellen (Art. 13 Gesetz 1715/2014).
- Maschinen, Arbeitsgeräte und bauliche Anlagen, die für die Entwicklungsprojekte im Bereich der Energieerzeugung durch nicht konventionelle erneuerbare Energien eingesetzt werden, können mit einer jährlichen Abschreibungsrate von bis zu 20% beschleunigt abgeschrieben werden. Jegliche Änderungen der Abschreibungsdauer oder -methode sind von der Steuerbehörde DIAN zu genehmigen.
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