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Rechtsmeldung | Kuba | Gesellschaftsrecht

Kuba lässt kleinere Privatunternehmen zu

Der kubanische Staatsrat hat ein Gesetzesdekret verabschiedet, das die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen ermöglicht.

Von Jan Sebisch | Bonn

Am 6.August 2021 hat die kubanische Regierung das Dekret „Über Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen“ (Decreto-ley "Sobre las Micro, Pequeñas y Medianas Empresas (PYMES)") gebilligt, das deren Eingliederung in die Wirtschaft ermöglicht und Teil der produktiven Transformation des Landes sein soll, heißt es in einer Mitteilung auf der Website der Nationalversammlung.

Unter Mikrounternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sind wirtschaftliche Einheiten mit eigner Rechtspersönlichkeit zu verstehen, die Waren produzieren und Dienstleistungen anbieten, die die Bedürfnisse der Gesellschaft befriedigen. Die Unternehmen können vom Staat sowie von Privatpersonen betrieben werden. Ferner kann es sich bei den Unternehmen auch um gemischte Unternehmen handeln beziehungsweise Unternehmen, die gemeinsam von der öffentlichen Hand und privatwirtschaftlich orientierten Gesellschaftern getragen werden.

Mikro-/Kleinstunternehmen können bis zu zehn Personen beschäftigen, kleine Unternehmen dürfen 11-35 Beschäftigte und mittlere Unternehmen dürfen 36-100 Beschäftigte haben.

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