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Liechtenstein / Kanada / Luxemburg / Polen / Sri Lanka / Türkei / Europa, übergreifendE-Commercerecht, Onlinerecht, Computerrecht, Cybercrime / Datenschutz, Datensicherheit
Recht
Rechtsmeldung Liechtenstein E-Commercerecht, Onlinerecht, Computerrecht, Cybercrime
12.04.2016
(gtai) Das Übereinkommen des Europarats vom 23.11.2001 über Computerkriminalität (sog. Budapester Konvention; BGBl. 2008 II S. 1242, 1243) wird nach seinem Artikel 36 Absatz 4 für Liechtenstein am 1.5.2016 in Kraft treten.
Gegenstand des am 1.7.2004 in Kraft getretenen Übereinkommens sind mittels Internet oder sonstiger Computernetzte begangene Straftaten. Dazu zählen Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen, computerbezogene Straftaten und inhaltsbezogene Straftaten wie Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte und Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie. Hauptzweck ist es laut Präambel, „eine gemeinsame Strafrechtspolitik zu verfolgen, die den Schutz der Gesellschaft vor Computerkriminalität, unter anderem durch die Annahme geeigneter Rechtsvorschriften und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, zum Ziel hat“.
In 2015 ist das Übereinkommen zudem für Kanada (1.11.2015), Luxemburg (1.2.2015), Polen (1.6.2015), Sri Lanka (1.9.2015) und für die Türkei (1.1.2015) in Kraft getreten.
Zum Thema:
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