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Rechtsmeldung Luxemburg Datenschutz, Datensicherheit
04.09.2018
(GTAI) - In Luxemburg wurde am 16. August 2018 ein neues Datenschutzgesetz (Loi portant organisation de la Commission nationale pour la protection des données et du régime général sur la protection des données) im Gesetzblatt veröffentlicht. Es dient der Anpassung der luxemburgischen Datenschutzvorschriften an die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Durch das neue Gesetz wird das luxemburgische Datenschutzgesetz vom 2. August 2002 aufgehoben. Damit entfallen die dort vorgesehenen Melde- und Genehmigungspflichten.
Das neue Gesetz benennt die luxemburgische Datenschutzbehörde (Commission Nationale pour la Protection des Données, kurz: CNPD) als zuständige Behörde für die Umsetzung der DSGVO. Sie erhält die darin vorgesehenen Befugnisse. Dazu gehören weitreichende Ermittlungsbefugnisse bei Verstößen gegen die DSGVO, Befugnisse, Verarbeiter von Daten zur Löschung oder Berichtigung von personenbezogenen Daten anzuweisen sowie Geldbußen zu verhängen. Außerdem wird die CNPD ermächtigt, bei Weigerung, Auskünfte zu erteilen oder Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, Zwangsgelder (astreintes) zu verhängen.
Des Weiteren enthält das neue Gesetz besondere Bestimmungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Daten für journalistische Zwecke sowie Daten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. So muss für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel ein öffentliches Interesse vorliegen oder statistische beziehungsweise wissenschaftliche Zwecke verfolgt werden. Bei der Datenverarbeitung für journalistische Zwecke sind Ausnahmen unter anderem bei der Verarbeitung sensibler Daten sowie bei dem Recht der betroffenen Personen, über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu werden, vorgesehen. Bei der Verarbeitung von Daten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses muss insbesondere die Personalvertretung oder, sofern es eine solche nicht gibt, die Arbeitsaufsichtsbehörde ITM (Inspection du Travail et des Mines) informiert werden.
Das Gesetz ist am 20. August 2018 in Kraft getreten.
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