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MaltaSteuerrecht, übergreifend / Umsatzsteuer
Recht
Rechtsmeldung Malta Steuerrecht, übergreifend
31.10.2019
(GTAI) Der maltesische Finanzminister hat Mitte Oktober den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorgestellt. Dieser enthält vor allem Änderungen bedingt durch die von der maltesischen Regierung gesetzten Ziele finanzieller sowie ökologischer Nachhaltigkeit.
Der Entwurf sieht zunächst keine neuen direkten Steuern oder Zölle vor. Bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 20.000 Euro soll aber ein reduzierter Steuersatz auf Überstunden Anwendung finden: die ersten 100 Überstunden des Arbeitnehmers, der keine Führungsposition innehat, werden mit 15 Prozent besteuert. Die derzeit greifende Steuerrückerstattung für Arbeitnehmer, die jährlich weniger als 60.000 Euro verdienen, wird auch im kommenden Jahr beibehalten.
Von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden sollen die Bereiche Bildung und bildungsbezogene Forschung, Berufsausbildung, Fernunterricht und die zu diesem Zweck anerkannten Institute.
Zudem soll Arbeitnehmern im kommenden Jahr ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag als Kompensation für Feiertage, die in 2020 auf ein Wochenende fallen, zustehen.
Der Haushaltsentwurf bezieht auch Umweltschutzmaßnahmen ein. So soll ab dem 1. Januar 2021 ein Import- und Produktionsverbot für Einwegplastik gelten, das insbesondere auch Tragetaschen, Strohhalme und Geschirr umfasst. Der Verkauf und Vertrieb dieser Einwegprodukte soll ab dem 1. Januar 2022 verboten sein.
Im Hinblick auf die Automobilbranche ist zu erwähnen, dass der Wegfall der Zulassungsteuer für Käufer von Elektro- oder Hybridautos auch im kommenden Jahr beibehalten werden soll.
Zum Thema:
Informationen zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 (auf Englisch)