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MauritiusSozialversicherungsrecht
Recht
Rechtsmeldung Mauritius Sozialversicherungsrecht
Die mauritische Regierung hat im Rahmen des Finanzgesetzes 2020 im September die Contribution Sociale Genéralisée eingeführt und damit den National Pension Fund abgelöst.
06.11.2020
Von Katrin Grünewald | Bonn
Die neue Sozialversicherung sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer im Privatsektor mit einem monatlichen Gehalt von weniger als 50.000 Mauritius-Rupien (ca. 1.070 Euro) einen Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 1,5 Prozent leisten, während der Arbeitgeber 3,0 Prozent zahlt. Für Arbeitnehmer im Privatsektor mit höherem monatlichen Gehalt fällt ein Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 3,0 Prozent an. Der Arbeitgeber ist zu einer Zahlung von 6,0 Prozent verpflichtet.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor werden allein durch den Arbeitgeber geleistet und betragen 4,5 Prozent bei einem monatlichen Gehalt unter 50.000 Mauritius-Rupien und 9,0 Prozent bei einem höheren Gehalt. Der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers im inländischen Dienstleistungssektor (domestic services sector) mit einem monatlichen Gehalt von weniger als 3.000 Mauritius-Rupien (ca. 64 Euro) ist verpflichtet, einen Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 3 Prozent zu zahlen.
Selbständige zahlen mindestens 150 Mauritius-Rupien (3,20 Euro).
Die Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich elektronisch zum Ende des Monats an die Finanzbehörde (Mauritius Revenue Authority, MRA) zu zahlen, der auf den Monat folgt, für den die Beiträge angefallen sind. Für die Monate Juni und Dezember endet die Frist bereits zwei Tage vor Monatsende.
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