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Rechtsmeldung | Mexiko | Arbeitsrecht

Änderungen im mexikanischen Arbeitsrecht

Am 24. April 2021 sind in Mexiko neue Bestimmungen zum Outsourcing und der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Kraft getreten.

Von Jan Sebisch | Bonn

In Mexiko werden arbeitsbezogene Beiträge und Sozialversicherungsbeiträge traditionell als zu hoch angesehen. In diesem Zusammenhang haben in Mexiko tätige Unternehmen seit Jahrzehnten „Outsourcing“ -Mechanismen entwickelt, mit denen sie diese Kosten senken können.

Die neuen Bestimmungen untersagen nunmehr das Outsourcing von Arbeitsplätzen und sollen verhindern, dass ein Unternehmen das benötigte Personal über einen Dritten bezieht und somit nicht die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen eines Arbeitgebers zu tragen hat. Ausgenommen hiervon sind allerdings Dienstleistungen oder die Ausführung von Arbeiten, die nicht zu der wirtschaftlichen Haupttätigkeit des Leistungsempfängers gehören. Hinsichtlich dessen ist allerdings erforderlich, dass der Dienstleister beim Ministerium für Arbeit und Soziales registriert ist.

Nach mexikanischem Recht hat jeder Arbeiternehmer einen Anspruch auf eine Arbeitnehmergewinnbeteiligung (Participación de los Trabajadores en las Utilidades, PTU). In Bezug auf die Gewinnbeteiligung ist nunmehr eine Höchstgrenze festgelegt worden, die dem dreifachen Monatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers oder dem durchschnittlichen Betrag der in den letzten drei Jahren erhaltenen PTU entspricht, je nachdem, was für den betroffenen Arbeitnehmer vorteilhafter ist.

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