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In Mexiko erhebt die Steuerverwaltung künftig Mehrwert- sowie Einkommens- beziehungsweise Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen und Transaktionen.
08.06.2020
Von Florian Steinmeyer | Mexiko-Stadt
Mexiko erhebt seit dem 1. Juni 2020 eine Steuer von 16 Prozent auf digitale Dienstleistungen wie Streaming-Abos und Videokonferenzen. Obwohl die Abgabe in den lokalen Medien oft als Digitalsteuer bezeichnet wird, handelt es sich eher um eine erweiterte Pflicht zur Abgabe der Mehrwertsteuer IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido). Diese wurde bislang nicht im digitalen Bereich erhoben, was sich mit der Neuregelung ändert. Eine entsprechende Änderung der Steuergesetzgebung hatte das Parlament Ende 2019 verabschiedet.
Neben der erweiterten Mehrwertsteuerpflicht gelten seit dem 1. Juni im digitalen Bereich auch neue Einkommens- beziehungsweise Umsatzsteuerarten ISR (Impuesto sobre la Renta). Transportdienstleistungen über Plattformen wie Uber werden je nach Umsatzhöhe mit 2 bis 8 Prozent belastet, die Vermittlung von Unterbringungen via Websites wie Airbnb mit 2 bis 10 Prozent und die Vermittlung von Produkt- und Dienstleistungsgeschäften über Plattformen wie Amazon mit 0,4 bis 5,41 Prozent.
Einige Unternehmen wie Netflix, Uber und der Videokonferenzanbieter Zoom geben die höheren Kosten an ihre Kunden beziehungsweise Geschäftspartner weiter, andere wie Amazon sehen bislang keine Erhöhungen vor.
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