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03.12.2019
Zum 1. Januar 2020 wird in Österreich das Digitalsteuergesetz in Kraft treten.
Von Nadine Bauer | Bonn
Das Gesetz sieht die Einführung einer Digitalsteuer auf Onlinewerbeleistungen vor, die zum Ziel hat, die steuerliche Fairness in der Digitalwirtschaft voranzutreiben. Sie soll als Ergänzung zu der bereits bestehenden Werbeabgabe auf konventionelle Medien (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und Plakate) dienen.
Für Onlinewerbeleistungen (zum Beispiel Banner- oder Suchmaschinenwerbung), die nach dem 31. Dezember 2019 im Inland entgeltlich erbracht werden, wird eine Digitalsteuer in Höhe von fünf Prozent des Entgelts, welches der Onlinewerbeleister von seinem Auftraggeber erhält, fällig. Von den gesetzlichen Neuerungen betroffen sind Unternehmen, die innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und zugleich einen Umsatz in Österreich von über 25 Millionen Euro rein aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen erzielen. Sind Unternehmen Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe, so soll auf den Umsatz der Gruppe insgesamt abzustellen sein.
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