Rechtsmeldung
Peru
Investitionsrecht, Investitionsanreize
Peru - Gesetze zur Förderung des Wirtschaftswachstums verabschiedet / Unternehmen werden niedriger besteuert
Von Corinna Päffgen
08.01.2015
(gtai) In Peru wurden zwei Reformpakete zur Förderung des Wirtschaftswachstums verabschiedet. Dazu gehört das Gesetz zur Förderung des Wirtschaftswachstums (Ley que establece Medidas para promover el Crecimiento Económico – Gesetz Nr. 30.264/2014) und das Gesetz zur Belebung der Wirtschaft (Ley que promueve la Reactivación de la Economía, Gesetz Nr. 30.296/2014). Das Ziel soll vor allem durch Gewährung erschiedener steuerlicher Anreize erreicht werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Körperschaftsteuersatz wird von derzeit 30% bis 2019 auf 26% wie folgt gesenkt: 28% ab 2015; 27% ab 2017 und 26% ab dem Jahr 2019 (Art. 1 Gesetz Nr. 30.296).
- Dividenden werden zukünftig höher besteuert, der derzeitige Steuersatz von 4,1% wird ab 2015 auf 6,8%, ab dem Jahr 2017 auf 8% und ab 2019 auf 9,3% erhöht (Art. 1 Gesetz Nr. 30.296).
- Einführung eines sog. Régimen especial de Recuperación Anticipada del Impuesto General a las Ventas, bei dem Klein- und Mikrounternehmen keine Umsatzsteuer beim Erwerb von neuen Anlagegütern zahlen müssen (Art. 2 Gesetz Nr. 30.296).
- Der Abschreibungssatz bei der Abschreibung von Gebäuden wird von derzeit 5% auf 20% jährlich erhöht, sofern das abzuschreibende Gebäude nach dem 1.1.2014 zu bauen begonnen wurde und zum 31.12.2016 zu 80% fertig gestellt sein wird (Art. 1-7 Gesetz Nr. 30.264).
- Die nach Einkommenshöhe gestaffelten Steuersätze für Arbeitseinkommen natürlicher Personen werden ab 2015 gesenkt (Art. 1 Gesetz Nr. 30.296)
- Es wird keine Umsatzsteuer auf Dienstleistungen erhoben, die in Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren erbracht werden und deren Vergütung Teil des Zollwertes der Ware ist sowie die Einfuhr bereits mit Umsatzsteuer belastet wurde (Art. 11 Gesetz Nr. 30.296).
- Bei der Einfuhr von Waren wird dann keine Umsatzsteuer erhoben wenn 1. die Einfuhr der Ware in Zusammenhang mit einem bestehenden Bauvertrag erfolgt, der eine schlüsselfertige Lieferung unter Zugrundelegung eines Pauschalpreises vorsieht und 2. die Zahlung der Leistung von einem Ausländer (nicht in Peru ansässig) aufgrund eines Bauvertrages erfolgt, der den Zollwert der Ware zugrunde legt und die Erbringung der Dienstleistung der Umsatzsteuer unterliegt (Art. 11 Gesetz Nr. 30.296).
Das Gesetz zur Förderung des Wirtschaftswachstums (Gesetz Nr. 30.264/2014) wurde am 16.11.2014 im Amtsblatt „El Peruano“ veröffentlicht und ist am 17.11.2014 in Kraft getreten.
Das Gesetz zur Belebung der Wirtschaft (Gesetz Nr. 30.296/2014) wurde am 31.12.2014 im Amtsblatt „El Peruano“ veröffentlicht und ist am 1.1.2015 in Kraft getreten.
Zum Thema: