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Rechtsmeldung Polen Arbeitnehmerentsendung
Ab heute, dem 4. September 2020, gelten auch in Polen die neuen Vorschriften der reformierten Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957).
04.09.2020
Von Marcelina Nowak | Bonn
Mit etwas Verspätung (die Umsetzungsfrist endete am 30. Juli 2020) treten heute die novellierten Vorschriften über Mitarbeiterentsendung nach Polen in Kraft. Die geänderten Vorschriften (Änderungsgesetz vom 24. Juli 2020 zum Gesetz über die Entsendung im Rahmen der Dienstleistungserbringung) wurden vor zwei Wochen im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht.
Wichtige Änderung ist die Erweiterung der Befugnisse der polnischen Arbeitsinspektion (Panstwowa Inspekcja Pracy) bei der Überprüfung und Einhaltung der Vorschriften der reformierten Entsenderichtlinie 2018/957. Die Arbeitsinspektion erhält die Befugnis, bei Behörden, wie zum Beispiel Finanzämtern oder Sozialversicherungsanstalten, nachzufragen, ob alle übermittelten Informationen stimmen. Auch müssen alle Änderungen, die nicht im Einklang mit dem Entsendeformular stehen, weil sich zum Beispiel der Arbeitsort geändert hat, der Arbeitsinspektion mitgeteilt werden.
Welche wichtigen Änderungen noch durch die Reform der Entsenderichtlinie zu beachten sind, finden Sie in unserem Fact Sheet "Mitarbeiterentsendung in der EU".