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Recht
Rechtsmeldung Polen Steuerrecht, übergreifend
27.06.2018
(GTAI) Ab dem 1. Juli 2018 kann man in Polen als Erwerber einer Ware oder Dienstleistung freiwillig das sogenannte Split-Payment Verfahren nutzen.
Das Verfahren wird im Gesetz vom 15. Dezember 2017 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze (Ustawa z dnia 15 grudnia 2017 r. o zmianie ustawy o podatku od towarow i uslug oraz niektorych innych ustaw“) geregelt.
Beim Split-Payment Verfahren entscheidet der Abnehmer, ob die Mehrwertsteuer auf ein gesondert eingerichtetes Mehrwertsteuerkonto gezahlt wird und der Nettobetrag dann direkt an den Lieferanten oder Dienstleister überwiesen wird.
Gesetzlich verankerte Anreize sollen die Unternehmer zur Nutzung dieser an sich freiwilligen Zahlungsmethode motivieren; die Anreize finden auf beide Steuerpflichtigen Anwendung. Zu den Anreizen zählen:
die Bestimmungen des Art. 112 b und Artikel 112 c des Umsatzsteuergesetzes (dort sind Sanktionen für fehlerhafte Angaben in Steuererklärungen geregelt) finden keine Anwendung;
Das Mehrwertsteuerkonto darf nur in polnischer Währung geführt werden (Art. 62 a Änderungsgesetzes).
Zum Thema:
Gesetz vom 15. Dezember 2017 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze (Ustawa z dnia 15 grudnia 2017 r. o zmianie ustawy o podatku od towarow i uslug oraz niektorych innych ustaw), abrufbar auf der Internetseite des polnischen Parlaments