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PolenDevisenrecht / Zahlungsverhalten, Bonität
Recht
Rechtsmeldung Polen Devisenrecht
13.10.2016
(GTAI) Ab dem 1.1.17 werden Unternehmen in Polen jegliche Zahlungen über 15.000 Zloty (Zl; etwa 3.500 Euro; 1 Euro = 4,2813 Zl; Stand: 7.10.16) nur noch per Überweisung tätigen können, falls sie sie als Kosten geltend machen wollen. Dies geht aus dem Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung von Einkommen natürlicher Personen, des Gesetzes über die Besteuerung der Einkommen juristischer Personen sowie des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vom 13.4.16 hervor. Der Originalwortlaut der neuen Vorschriften ist in der Online-Fassung des polnischen Amtsblattes abrufbar.
Nach Auskunft des polnischen Finanzministeriums gegenüber der Tageszeitung Rzeczpospolita werden in solchen Fällen ebenfalls über Internetzahlungsdienstleister wie Paypal oder Payu getätigte Zahlungen akzeptiert.
Die neue Regelung wirft viele Fragen auf, da sie unter anderem keine Ausnahmen für Ausgleiche, Aufrechnungen oder den Gütertausch vorsieht. Worauf sich Unternehmen genau einstellen müssen, wird erst eine allgemeine Interpretation des Finanzministeriums klären können.
(W.O.)