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Wegen dem Coronavirus müssen viele Institutionen flexibler handeln, auch das polnische Schiedsgericht bei der Polnischen Wirtschaftskammer in Warschau.
26.03.2020
Von Marcelina Nowak | Bonn
In Anbetracht des aktuellen Pandemie-Zustandes informierte das Schiedsgericht bei der polnischen Wirtschaftskammer in Warschau darüber, dass es für diese Zeit spezielle Regelungen einführt.
Da die Gesundheit der Mitarbeiter und der am Schiedsverfahren beteiligten Personen zu schützen ist, besteht die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Dokumenten. Wenn offiziell das Ende der Pandemie bekannt gegeben wird, müssen innerhalb von sieben Tagen die Originalschreiben eingereicht werden oder in jedem anderen Fall auch dann, wenn das Schiedsgericht dazu auffordert (auch innerhalb von 7 Tagen).
Gleichzeitig hat das Schiedsgericht daran erinnert, dass man, falls der Wunsch besteht, auch bereit ist, eine Anhörung in Form einer Telefon- oder Videokonferenz zu organisieren.
Bei weiteren Fragen sollte man das Schiedsgericht kontaktieren.
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