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Saudi-ArabienAufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen / Niederlassungsrecht für Ausländer, übergreifend
Recht
Rechtsmeldung | Saudi-Arabien | Arbeitsrecht
Ende des Jahres 2020 hat die Regierung Saudi-Arabiens eine Initiative für eine grundlegende Änderung des Arbeitsrechts ab März 2021 auf den Weg gebracht.
22.01.2021
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung (MHRSD) in Saudi-Arabien hat am 4. November 2020 die sogenannte Labour Reform Initiative (LRI), eine Initiative zur grundlegenden Reformierung des Arbeitsrechts veröffentlicht. Die wichtigsten Regelungen der Reform, die am 14. März 2021 in Kraft tritt, betreffen die berufliche Mobilität sowie die Aus- und Wiedereinreisevisa von allen ausländischen Arbeitnehmern, die in der Privatwirtschaft des Landes tätig sind.
Ausländische Arbeitnehmer in Saudi-Arabien benötigen dann nicht mehr die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, um den Arbeitsplatz zu wechseln, ins Ausland zu reisen oder das Land dauerhaft zu verlassen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nach Ablauf ihres Arbeitsvertrages ohne Zustimmung des Arbeitgebers ihren Arbeitgeber wechseln können. Ebenfalls erlaubt ist dann auch bereits ein Wechsel während der Vertragslaufzeit, sofern die Kündigungsfrist und die im Arbeitsvertrag festgelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Besonderen Stellenwert hat zudem die Neuerung, dass ab dem 14. März 2021 auch keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr für Reisen ins Ausland erforderlich sein wird. Es bedarf dazu lediglich einer elektronischen Benachrichtigung an den Arbeitgeber. Ausländische Arbeitnehmer können Saudi-Arabien dann auch während der Vertragslaufzeit verlassen, wobei der Arbeitnehmer alle Folgen der Beendigung des Arbeitsvertrages durch die Ausreise trägt.