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Rechtsmeldung Saudi-Arabien Handelsrecht
Am 8. Juni 2020 ist in Saudi-Arabien ein neues Gesetz zu Handelsgerichten in Kraft getreten.
07.10.2020
Von Jakob Kemmer | Bonn
Durch das neue Gesetz werden an den allgemeinen Gerichten eigene Kammern zur Behandlung von Handelsstreitigkeiten eingerichtet. Dort sollen Richter mit Erfahrung in Handelsstreitigkeiten eingesetzt werden. So soll eine einheitliche Behandlung von Handelsangelegenheiten im ganzen Land gewährleistet werden.
Die Handelsgerichte behandeln nun folgende Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsangelegenheiten:
Die Handelsgerichte Saudi-Arabiens sind auch in einem internationalen Rechtsstreit dann zuständig, wenn der Beklagte in der Angelegenheit ein saudi-arabischer Staatsbürger oder Unternehmen ist oder der Streit in Saudi-Arabien befindliche Vermögenswerte oder eine vertragliche Verpflichtung mit Erfüllung in Saudi-Arabien betrifft. Es gibt Ausnahmen von dieser internationalen Gerichtsbarkeit, wenn die Parteien vereinbart haben, dass Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren oder vor den Gerichten einer anderen Gerichtsbarkeit beigelegt werden.
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