Mehr zu:
SchwedenSteuerrecht / Einkommensteuer / Arbeitnehmerentsendung
Recht
Rechtsmeldung Schweden Steuerrecht
Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Konzepts des wirtschaftlichen Arbeitgebers vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
28.07.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Durch dieses Konzept wird sich die Besteuerung ausländischer Arbeitnehmer ändern: Der Gesetzesentwurf für das Konzept des wirtschaftlichen Arbeitgebers (ekonomiskt arbetsgivarbegrepp) sieht vor, dass nicht-ansässige Arbeitnehmer, die von einem in Schweden ansässigen Unternehmen beschäftigt werden, in Schweden einkommensteuerpflichtig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die geleistete Arbeit dem schwedischen Unternehmen oder einem Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Schweden zugute kommt. Erfasst sind Arbeitnehmer, die der Kontrolle sowie der Führung des schwedischen Unternehmens beziehungsweise der schwedischen Niederlassung unterstehen.
Der Entwurf sieht allerdings auch eine Ausnahme vor: Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit an maximal 15 aufeinanderfolgenden Tagen erbringt und die Gesamtheit der Arbeitstage in Schweden 45 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitet, so soll gemäß § 6b des Gesetzesvorschlags keine Einkommensbesteuerung in Schweden stattfinden.
Die neue Regelung soll unabhängig von der derzeit bestehenden 183-Tage-Regelung greifen und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Zum Thema: