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Recht
Rechtsmeldung Schweden Schiedsgerichtsbarkeit
20.11.2014
(gtai) Zum 1.1.2015 wird die Gebührenordnung des Schiedsinstitutes der Handelskammer Stockholm (SCC) angepasst. Die Gebühren umfassen die Schiedsrichterhonorare, die SCC-Verwaltungsgebühr sowie Auslagen. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Die Verfahrenskosten bzw. die zu zahlenden Vorschüsse können mit Hilfe des Gebührenrechners (Calculator) auf der SCC-Internetseite berechnet werden.
Darüber hinaus ist zuletzt eine 19-köpfige Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der SCC-Schiedsordnung (SCC Rules for Arbitration) und der Regeln für beschleunigtes Verfahren (Expedited Rules) gegründet worden. Der Arbeitsgruppe gehören renommierte Schiedspraktiker aus Schweden, Frankreich, der Schweiz, der Ukraine, Großbritannien und den USA an.
Die derzeitige Fassung beider genannten Regelwerke gilt seit dem 1.1.2010. Es ist beabsichtigt, dass die überarbeitete Fassung 2017 in Kraft treten soll.
Die SCC-Schiedsordnung ist in deutscher Fassung auf der SCC-Internetseite abrufbar. Dort findet sich auch die SCC-Musterschiedsklausel in mehreren Sprachversionen. Die SCC Expedited Rules liegen dagegen bislang nur in englischer, russischer, tschechischer und schwedischer Fassung vor.
Das SCC gehört zu den renommiertesten Schiedsinstitutionen der Welt. Es administriert rund 200 Schiedsverfahren pro Jahr (siehe SCC-Statistiken), die Hälfte davon mit Beteiligung ausländischer Parteien. Das SCC hat sich den 1970er Jahren als Streitbeilegungsforum im Ost-West-Handel etabliert. Parteien aus Russland liegen traditionell an zweiter Stelle hinter den Unternehmen aus Schweden. Auch deutsche Unternehmen nehmen regelmäßig an SCC-Schiedsverfahren teil: beispielsweise zwölf Verfahrensbeteiligungen im Jahr 2013, neun Schiedsverfahren im Jahr 2012 und 13 im Jahr 2011.
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