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Rechtsmeldung Spanien Steuerrecht, übergreifend
13.11.2018
(GTAI) - Nach einem am 23. Oktober 2018 veröffentlichten Gesetzentwurf plant Spanien, künftig eine gesonderte Steuer auf digitale Dienstleistungen zu erheben.
Die Steuer soll für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro und einem Jahresumsatz von drei Millionen Euro aus steuerpflichtigen digitalen Dienstleistungen in Spanien gelten. Sie fällt an, wenn sich die Nutzer der digitalen Dienstleistung in Spanien befinden, was insbesondere über die IP-Adressen bestimmt werden soll.
Die Höhe des Steuersatzes beträgt 3 Prozent der Einnahmen durch die digitalen Dienstleistungen. Ausnahmen soll es vor allem für die Platzierung von Werbung auf einer digitalen Schnittstelle geben, insbesondere wenn der werbende Unternehmer nicht Eigentümer der Schnittstelle ist. Ausnahmen soll es auch im Bereich der Bereitstellung von mehrseitigen digitalen Schnittstellen sowie bei der Übermittlung von Daten über den Nutzer geben.
Das Gesetz orientiert sich im Wesentlichen an zwei Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission vom 21. März 2018 zur digitalen Besteuerung von Unternehmen. Es muss nun das spanische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Zum Thema:
Gesetzentwurf über eine Digitalsteuer (Anteproyecto de ley del impuesto sobre determinados servicios digitales)
Richtlinienvorschlag zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz (COM(2018) 147 final)
Richtlinienvorschlag zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen (COM(2018) 148 final)