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SüdafrikaArbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Recht
Rechtsmeldung | Südafrika | Mindestlohn
Ab 1. März 2021 wird in Südafrika der Mindestlohn und die Einkommensgrenze, ab der ein Arbeitnehmer die Vorteile des Basic Conditions of Employment Act genießt, erhöht.
22.02.2021
Von Katrin Grünewald | Bonn
Durch die Änderungen, die am 8. Februar 2021 im südafrikanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurden, erhöht sich der nationale Mindestlohn (national minimum wage) von 20,76 Rand auf 21,69 Rand (ca. 1,22 Euro) pro Stunde.
Auch Landarbeiter haben künftig einen Anspruch auf den nationalen Mindestlohn. Hausangestellte verdienen mindestens 19,09 Rand (ca. 1,07 Euro), Arbeitnehmer in einem öffentlichen Arbeiterprogramm (expanded public works programme) 11.93 Rand (ca. 0,67 Euro) die Stunde und Auszubildende einen nach Ausbildungsstand gestaffelten Mindestlohn. Außerdem wurden die Mindestlöhne für Arbeiter in den Branchen Gebäudereinigung und Groß- und Einzelhandel entsprechend ihres Einsatzortes und ihrer Tätigkeit festgelegt.
Weiterhin erhöht sich auch die Einkommensgrenze (earnings threshold) von zuvor 205.433,30 Rand auf 211.596,30 Rand (ca. 11.889,28 Euro) pro Jahr. Einkommen bedeutet in diesem Zusammenhang das Bruttojahresgehalt eines Mitarbeiters ohne zusätzliche Vergütungen wie Verpflegungs- und Fahrtkostenzuschüsse oder Zahlungen für Überstunden. Durch die Einkommensgrenze wird festgelegt, welche Arbeitnehmer von den Schutzmaßnahmen des Basic Conditions of Employment Act, 1997 profitieren. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur maximalen Arbeitszeit, zu Überstunden, Arbeitspausen oder zusätzlichem Lohn für Sonntagsarbeit.
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