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Rechtsmeldung Ungarn Registerrecht

Das UBO-Register kommt

Ungarn ist einer der letzten Mitgliedstaaten, der ein UBO-Register (Register über den wirtschaftlichen Eigentümer) einführt.

Von Marcelina Nowak | Bonn

Mit dem Gesetz XLIII von 2021 ("UBO-Registergesetz"), welches am 22. Mai 2021 in Kraft getreten ist, wird das UBO-Register eingeführt. Das Register wird von der nationalen Steuer- und Zollverwaltung Ungarns (NAV) verwaltet. 

Zunächst sollten die Banken, die Geschäftsbankkonten verwalten, die Namen der wirtschaftlichen Eigentümer bei der Steuerbehörde einreichen. Mittlerweile müssen die Banken einen monatlichen Bericht erstatten. Nächstes Jahr, ab Februar, werden auch andere Akteure die wirtschaftlichen Eigentümerdaten ihrer Kunden mit dem Inhalt des Registers vergleichen können. Auch Behörden, Staatsanwälte und Gerichte werden ab diesem Zeitpunkt Daten herunterladen und offenlegen können. Dritte Personen werden erst ab Mitte 2022 Zugang zum UBO-Register bekommen. Der Zugang wird dann für sie kostenpflichtig sein. 

Wenn die Daten übermittelt werden, wird eine nationale Registrierungsnummer und ein sogenannter 10-Punkte-Zuverlässigkeitsindex vergeben. Bei der ersten Erfassung beträgt der Wert zehn Punkte. Dieser Index bewertet registrierte Unternehmen/Organisationen danach, wie zuverlässig sie eine Berichterstattung durchführen. Wenn der Index eines Unternehmens/Organisation unter acht Punkte fällt, wird sein Rating "unsicher" und wenn er unter sechs Punkte fällt, wird er "unzuverlässig". Die NAV wird Unternehmen mit unzuverlässigen Ratings veröffentlichen. Wenn man als unzuverlässig eingestuft wird, dürfen Transaktionen über 4,6 Millionen ungarische Forint mit dem Unternehmen nicht durchgeführt werden. 


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