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UngarnSteuerrecht, übergreifend / Körperschaftsteuer / Einkommensteuer / Umsatzsteuer / Steuerverfahrensrecht
Recht
Rechtsmeldung Ungarn Steuerrecht, übergreifend
16.01.2018
(GTAI) Auch im Jahr 2018 wurde in Ungarn ein neues Steuerpaket verabschiedet.
Das Steueränderungsgesetz sieht unter anderem folgende steuerlichen Maßnahmen vor:
- Kosten für die Einrichtung und Inbetriebnahme von Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge sollen von der Körperschaftsteuer steuerlich abzugsfähig sein;
- Mieteinnahmen aus Wohnungseigentum sollen mit 15% besteuert werden;
- der Mehrwertsteuersatz für Internetanschluss-Dienstleistungen soll von 18% auf 5% reduziert werden;
- der Mehrwertsteuersatz für Fischprodukte soll von 27% auf 5% reduziert werden;
- die Mehrwertsteuer wird für viele Leistungen im Gastronomiegewerbe von 18% auf 5% reduziert;
- die inländischen Unternehmen, die ein Auslandskonto besitzen, müssen die Existenz, die Eröffnung eines solchen Kontos und die Schließung dem zuständigen Finanzamt melden; wenn man der Verpflichtung nicht nachkommt, können Geldbußen verhängt werden;
- ab 2018 sollen Steuerzahler Rechnungen, die mit einer speziellen Fakturierungssoftware ausgestellt worden sind und mindestens 100.000 Forint (ca. 320 Euro) Umsatzsteuer enthalten, an das zuständige Finanzamt online übermittelt werden.
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