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Maryland hat als erster Bundesstaat eine Steuer auf digitale Anzeigen (digital ads) eingeführt.
23.02.2021
Von Jan Sebisch | Bonn
Die Steuer, die für Einnahmen aus digitalen Anzeigen beziehungsweise für Online-Werbeeinnahmen gilt, die innerhalb des Bundesstaates geschaltet werden, basiert auf den Anzeigenverkäufen, die ein Unternehmen generiert. Ein Unternehmen, das weltweit mindestens 100 Millionen US-Dollar (US$) aber nicht mehr als 1 Milliarde US$ Umsatz pro Jahr erzielt, muss mit einem Steuersatz von 2,5 Prozent auf seine Anzeigen rechnen. Für Unternehmen, die mehr als 15 Milliarden US$ pro Jahr Umsatz machen, ist ein Steuersatz von 10 Prozent vorgesehen. Der weltweite Umsatz von Facebook und Google liegt weit über 15 Milliarden US$.
Während einige Staaten eine Umsatzsteuer auf einige digitale Waren und Dienstleistungen erheben, wenn diese von Kunden gekauft werden, ist die Maryland-Steuer die erste, die ausschließlich auf die Einnahmen angewendet wird, die ein Unternehmen aus digitaler Werbung in den USA erzielt hat.
Gegen die Rechtmäßigkeit der Steuer ist bereits Klage von der U.S. Chamber of Commerce sowie einigen Datenkonzernen (unter anderem Facebook und Google) anhängig.
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