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Rechtsmeldung | Vereinigte Arabische Emirate | Investitionsrecht

Neues emiratisches Investitionsrecht in Kraft getreten

Seit dem 1. Juni 2021 ist das Gesetz zur Änderung des Investitionsrechts der Vereinigten Arabischen Emirate aus November 2020 nun wirksam.  

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das Änderungsgesetz vom 23. November 2020 führte weitreichende Änderungen im Commercial Companies Law des Landes ein (siehe GTAI-Rechtsmeldung vom 26. November 2020).

Die wesentliche Neuerung, die das Gesetz mit sich bringt, ist der Wegfall des Erfordernisses einer Mindestbeteiligung von emiratischen Staatsangehörigen (natürliche oder juristische Personen) in Höhe von 51 Prozent an einer lokalen Gesellschaft. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch für bestehende Unternehmen.

Eine weitere Öffnung des Marktes der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) für ausländische Investoren bedeutet auch eine neue Regelung innerhalb des Gesetzes, nach der das Erfordernis eines VAE-Staatsangehörigen als Vertreter für eine Niederlassung oder Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in den VAE ebenfalls aufgehoben wurde.

Die einzelnen Emirate haben nun sogenannte Positivlisten mit lizenzierten Aktivitäten veröffentlicht, die nach dem „Commercial Companies Law“ ausdrücklich für 100-prozentiges ausländisches Eigentum in Frage kommen.

Die Liste des Emirats Dubai beispielsweise beschränkt sich auf gewerbliche und industrielle Aktivitäten, dienstleistungsbezogene Aktivitäten sind derzeit noch ausgeschlossen.

Die Liste von Abu Dhabi beinhaltet genauso vor allem gewerbliche und industrielle Aktivitäten, schließt aber auch damit verbundene Dienstleistungsaktivitäten mit ein.

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