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Rechtsmeldung | Vereinigte Arabische Emirate | Markenrecht

VAE treten dem Madrider Protokoll zur Eintragung von Marken bei

Ab dem 28. Dezember 2021 haben Staatsangehörige und Unternehmen mit Sitz in den VAE die Möglichkeit, Marken international unter Verwendung des Madrider Protokolls anzumelden.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das Madrider Protokoll bietet Markeninhabern die Möglichkeit, ihre Marken in mehreren Ländern gleichzeitig schützen zu lassen. Anmeldungen hierzu reichen interessierte Parteien direkt bei ihrem zuständigen nationalen Markenamt ein. 

Das Madrider Protokoll zur internationalen Eintragung von Marken ist ein Vertrag, der vom internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet wird. Das Protokoll gilt seit April 1996 und wurde seither von zahlreichen Ländern weltweit ratifiziert. Nun kommen die VAE dazu.

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf internationale Registrierung nach dem Madrider Protokoll sind bestimmte Gebühren zu entrichten:

  • eine Grundgebühr
  • eine Zusatzgebühr für jede benannte Vertragspartei
  • eine Zusatzgebühr für jede Waren und Dienstleistungsklasse, die über drei hinausgeht
  • für bestimmte Vertragsparteien wird die Zusatzgebühr durch eine "individuelle Gebühr" ersetzt. 

Die VAE beabsichtigen, eine solche individuelle Gebühr für VAE-Bezeichnungen zu erheben. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Aus der Liste der Vertragsparteien mit individueller Gebühr geht dann die jeweilige Höhe hervor.

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