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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Brexit

Brexit: Erlaubnis für Grenzgänger kann noch beantragt werden

Die britische Regierung stellt klar: für die Beantragung einer Grenzgänger-Erlaubnis gibt es keine Frist. Aber trotzdem ist ein Antrag nicht unbegrenzt möglich.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Die Beantragung einer Erlaubnis für Grenzgänger (Frontier Worker Permit) ist auch nach dem 30. Juni 2021 noch möglich. Es gibt keine Ausschlussfrist, durch deren Ablauf ein Antrag unzulässig würde. 

Bitte beachten Sie jedoch in diesem Zusammenhang zwei sehr wichtige Hinweise:

Erstens: Bis zum 30. Juni konnte man sich noch auf den Grenzgänger-Status berufen, ohne ihn belegen zu müssen.  Wer hingegen ab Juli 2021 in das Vereinigte Königreich einreisen und sich dabei auf den Grenzgänger-Status berufen möchten, muss die Erlaubnis bereits haben.

Zweitens: Dass es keine Ausschlussfrist gibt bedeutet nicht, dass ein Antrag zeitlich unbegrenzt möglich ist. Denn ein Antrag muss auch materiell bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt, dass Grenzgänger mindestens einmal in einem 12-Monats-Zeitraum als solche im Vereinigten Königreich aktiv gewesen sein müssen. Wer also beispielsweise am 1. Oktober 2020 das letzte Mal als Grenzgänger im VK gearbeitet hat, muss bis spätestens 30. September 2021 ein weiteres Mal legal (also seit 1. Juli: nur mit Erlaubnis) als Grenzgänger im VK arbeiten, weil ansonsten das 12-Monats-Kriterium nicht mehr erfüllt werden kann. Es kann also durchaus Eile geboten sein.  

Zum Thema:

  • GTAI-Bericht zum Frontier Worker Permit
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