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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Steuerrecht

Britische Kranken- und Pflegeversicherung und die neue Abgabe

Mit der Abgabe sollen die durch die Pandemie gestiegenen Gesundheitskosten bezahlt werden. Zudem will man der chronischen Unterfinanzierung des britischen Gesundheitssystems abhelfen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Am 20. Oktober 2021 hat das britische Parlament das Gesetz über eine Zusatzabgabe zur Finanzierung sozialer Dienste (Health and Social Care Levy Act 2021) verabschiedet. Die Abgabe („Levy“) betrifft alle, die bestimmte britische Sozialabgaben („National Insurance Contributions“) bezahlen müssen. Betroffen sind Klasse 1, 1A und 1B Beiträge, die im Zusammenhang mit fast allen Arbeitsverhältnissen zu zahlen sind, und zwar sowohl von Beschäftigten wie auch Arbeitgebern. Betroffen sind außerdem Klasse 4 Beiträge, die von Selbständigen gezahlt werden, die einen Gewinn von über 9.569 Pfund Sterling (Stand 2021) pro Jahr erwirtschaften.

Die Betroffenen zahlen zusätzlich jeweils 1,25 Prozent des Einkommens oder Gewinns, für das/den auch die normalen Sozialversicherungsabgaben fällig sind. 

Die Abgabe wird erstmals im Steuerjahr 2022/2023 fällig, das im April 2022 beginnt. Für dieses Steuerjahr gibt es eine Übergangsregelung, die zu einer Erhöhung der Sozialabgaben um jeweils 1,25 Prozent führt. Ab dem Steuerjahr 2023/2024 wird die Abgabe dann als eigene, neue Steuer eingeführt und getrennt von den Sozialabgaben erhoben.

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