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Neues britisches Investitionskontrollrecht verabschiedet
Der „National Security and Investment Act“ gilt seit dem 29. April 2021. Bevor er angewandt werden kann, müssen allerdings noch Ausführungsbestimmungen erlassen werden.
11.05.2021
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das neue Investitionskontrollrecht führt bestimmte Klassen von Investitionen ein. Abhängig von der Klassifizierung kann eine Investition genehmigungspflichtig sein. Bestimmte Investitionen, insgesamt gibt es 17 Bereiche, müssen der Investment Security Unit im britischen Wirtschaftsministerium angezeigt werden. Hierunter fallen beispielsweise Investitionen in die zivile Nutzung der Kernkraft, Dateninfrastruktur, künstliche Intelligenz, militärische oder dual-use Güter. Solche Investitionen müssen vorab genehmigt werden, wenn sie mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder Anteile betreffen. Ohne vorherige Genehmigung sind sie nichtig.
Eine freiwillige Notifizierung können Investoren in anderen Bereichen vornehmen, wenn eine Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit möglich ist. Entsprechendes gilt für Beteiligungen von unter 25 Prozent in den meldepflichtigen Bereichen. Gleichzeitig hat die Regierung jederzeit die Möglichkeit, eine nicht notifizierte Transaktion zu beanstanden, wenn sie der Auffassung ist, dass sie ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellt.
Das Gesetz kann nicht nur britische Firmen betreffen. Gemäß § 7 Absatz 3 gilt es auch für Firmen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs gegründet wurden, aber im Vereinigten Königreich tätig sind oder Waren oder Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich liefern.
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