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Rechtsmeldung Welt Handelsrecht
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neue Fassung der Muster-Force-Majeure-Klausel veröffentlicht, die nun auch in deutscher Übersetzung vorliegt.
26.10.2020
Von Dmitry Marenkov | Bonn
Internationale Verträge beinhalten häufig Höhere Gewalt- und Härte-Klauseln (Force majeure clauses, Hardship clauses). Diese regeln Entlastungsmöglichkeiten für die Vertragspartei, die infolge von außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Umständen ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Force Majeure-Klauseln legen detailliert die Leistungshindernisse und die Folgen für die Vertragsabwicklung fest. Meist werden einzelne Tatbestände (z.B. Naturkatastrophen und Epidemien) beispielhaft aufgezählt und von einer Generalklausel ergänzt. Hardship-Klauseln betreffen dagegen Fälle der Leistungserschwerung, die die Leistungserbringung nicht unmöglich, aber unzumutbar machen.
Neben einer klaren Darstellung der einzelnen Ereignisse legen diese Klauseln auch konkrete Rechtsfolgen fest, zum Beispiel betreffend Fortbestehen der Leistungspflicht, Verpflichtung zur Schadensersatzzahlung oder Pflicht zur Neuverhandlung des Vertrages. Die Klausel beinhaltet meist die Verpflichtung der betroffenen Partei, den Vertragspartner über den Eintritt solcher Umstände unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat vor Kurzem ihre Musterklausel über höhere Gewalt (Vorgängerfassung stammte aus dem Jahr 2003) aktualisiert. Die Klausel liegt in langer und kurzer Fassung vor und kann in Verträgen verwendet werden. Die Kurzfassung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. ICC Germany stellt auch eine deutsche Übersetzung der Musterklausel zur Verfügung.