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Recht
Rechtsmeldung Welt Investitionsförderungsverträge
25.02.2015
(gtai) Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hat im Februar 2015 eine neue Publikation zu aktuellen Trends im internationalen Investitionsschutz veröffentlicht.
Demnach wurden im Jahr 2014 weltweit insgesamt 27 neue Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Somit beträgt die Gesamtzahl aller internationalen Investitionsschutzabkommen 3.268. Nicht weniger als 45 Staaten, darunter Brasilien und Indien, überarbeiten derzeit ihre Musterabkommen. Manche Länder reduzieren die Zahl ihrer bilateralen Investitionsschutzabkommen. So steigt beispielweise Indonesien mit Wirkung zum 1.7.2015 aus dem bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) mit den Niederlanden aus. Südafrika hat den deutsch-südafrikanischen Vertrag vom 11.9.1995 über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (BGBl. 1997 II, 2098; BGBl. 1998 II, 903) einseitig mit Wirkung zum 22.10.2014 gekündigt. Die vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Investitionsschutzabkommens getätigten Investitionen bleiben dennoch für eine Dauer von weiteren 15 bzw. 20 Jahren geschützt.
Im Jahr wurden 42 Investitionsschiedsverfahren initiiert (davon 33-ICSID-Fälle). Damit wurden die Rekordwerte aus 2013 (59 neue Verfahren) und 2012 (54 neue Verfahren) deutlich unterschritten. In rund 40% der Fälle aus dem Jahr 2014 werden Industrieländer (developed countries) verklagt. Dies entspricht dem Trend, dass entwickelte Länder zuletzt häufiger verklagt werden (2013: 47%; bisheriger langfristiger Schnitt bei 28%). Die im Jahr 2014 eingeleiteten Fälle richten sich gegen insgesamt 32 Länder, die meisten gegen Spanien (fünf Verfahren) sowie Costa Rica, Indien, Rumänien, Tschechien, die Ukraine und Venezuela (jeweils zwei). Gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 2014 kein einziges Verfahren eingeleitet. Dagegen finden sich zwei deutsche Unternehmen auf der Klägerseite in neuen Investitionsschiedsverfahren. Die folgenden Branchen waren dabei am häufigsten betroffen: die Strombranche, der Erdöl/Erdgas/Bergbau-Sektor, die Bauindustrie sowie der Finanzdienstleistungssektor. Die meisten Streitigkeiten entstanden im Zusammenhang mit Kündigungen bzw. behaupteten Verstößen gegen Verträge oder Konzessionsvereinbarungen sowie im Falle des Widerrufs von Genehmigungen und Lizenzen.
Über die Jahre gesehen wurden Argentinien, Venezuela, Tschechien, Ägypten und Kanada am häufigsten verklagt. Die meisten klagenden Investoren kamen nach einer mehrjährigen Betrachtung (Stand: Ende 2014) aus den USA, den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland und Frankreich.
Die Gesamtzahl aller im Investitionsschutzbereich bekannten Entscheidungen hat 356 erreicht. In 37% dieser Fälle wurde die Streitigkeit zu Gunsten des Gaststaates entschieden. In 25% der Fälle obsiegte der als Kläger auftretende Investor. In 28% der Verfahren kam es zu einer gütlichen Einigung.
Als weitere Entwicklungen im Bereich des internationalen Investitionsschutzes erwähnt die UNCTAD-Publikation die Verabschiedung der neuen UNCITRAL-Transparenzregeln (UNCITRAL Rules on Transparency in Treaty-based Investor-State Arbitration), die am 1.4.2014 in Kraft getreten sind (siehe gtai-Rechtsnews 5/2014), sowie das UN-Übereinkommen über Transparenz von Investitionsschiedsverfahren (siehe gtai-Rechtsnews 9/2014), dem Staaten ab März 2015 beitreten können.
Zu erwähnen ist ferner, dass UNCTAD im Internet eine kostenlose Datenbank zu internationalen Investitionsschutzabkommen zur Verfügung stellt (siehe gtai-Rechtsnews 2/2015).