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Türkei: Rechtsquellen

Unterschiedliche Einflüsse prägen das Rechtssystem in der Türkei.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem | Bonn

Am 29. Oktober 1923 rief Mustafa Kemal Atatürk, erster Präsident der Türkei, die Republik aus. Mit dem Beginn seiner Amtszeit führte Atatürk Reformen durch, welche die Türkei an die europäischen Staaten heranführen sollte. So übernahm die Türkei zum Teil ganze Gesetzbücher mit nur geringfügigen Änderungen aus verschiedenen europäischen Staaten, etwa das schweizerische Zivilgesetzbuch, das deutsche Handelsgesetzbuch und das italienische Strafgesetzbuch.

In den vergangenen Jahren gab es im Wirtschaftsrecht wichtige Änderungen: Nicht nur das Obligationengesetzbuch (Gesetz Nr. 6098) sowie das Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102) wurden reformiert. Auch trat unter anderem das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte (Gesetz Nr. 6769) in Kraft.

Das türkische Recht kennt Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft sowie (einfache) Rechtsverordnungen. An der Spitze der Normenhierarchie steht die Verfassung.

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