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Recht kompakt | Japan | Rechtsverfolgung

Rechtsverfolgung in Japan

Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.

Von Delia Leitner, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick

Japan verfügt über eine einheitliche Gerichtsbarkeit. Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren werden vor denselben Gerichten durchgeführt, eine gesonderte Verfassungsgerichtsbarkeit existiert nicht. Eine Sondergerichtsbarkeit existiert lediglich für Streitigkeiten des Gewerblichen Rechtsschutzes und in Familiensachen.

Die Gerichtsbarkeit ist vierstufig aufgebaut, sie ist unterteilt in Kreisgerichte, Distriktgerichte, Obergerichte und den Obersten Gerichtshof. Erstinstanzlich sind die Kreisgerichte zuständig für einfache strafrechtliche Verfahren sowie Zivilstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 1,4 Millionen Yen. Klagen mit einem höheren Streitwert sind beim örtlich zuständigen Distriktgericht einzureichen.  

Das japanische Zivilverfahrensrecht findet seine Wurzeln im deutschen Recht, durch diverse intensive Reformen haben aber auch amerikanische Verfahrensformen Eingang in den japanischen Zivilprozess gefunden.

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