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Ruanda: Rechtsverfolgung

Schiedsurteile können nach internationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden. Ausländische Urteile können hingegen nur nach lokalem Recht anerkannt und vollstreckt werden.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ruanda nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.

Es wird hier darauf hingewiesen, dass die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland (siehe § 328 der deutschen Zivilprozessordnung) als verbürgt gilt.

Gerichtssystem

Das Gerichtssystem Ruandas ist unter anderem geregelt in Art. 149 ff. der ruandischen Verfassung. Das ruandische Gerichtssystem besteht aus den Primary Courts/Tribunaux de Base, den Intermediate Courts/Tribunaux de Grande Instance, dem High Court/Haute Cour, dem Court of Appeal/Cour d’Appel und dem Supreme Court/Cour Suprême. Daneben gibt es spezialisierte Gerichte wie den Commercial Court/Tribunal de commerce und den Commercial High Court/Haute Cour de commerce.

Die Primary Courts/Tribunaux de Base sind im Bereich des Wirtschaftsrechts zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5 Millionen Ruanda-Franc. Die Intermediate Courts/Tribunaux de Grande Instance hingegen sind zuständig für Rechtsmittel gegen Urteile der Primary Courts/Tribunaux de Base. Sie haben darüber hinaus originäre Zuständigkeit für zivilrechtliche Streitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit anderer Gerichte fallen. Der High Court/Haute Cour hat eine originäre Zuständigkeit unter anderem für die Anerkennung von ausländischen Entscheidungen sowie bestimmte verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Er ist außerdem für Rechtsmittel gegen Urteile der Intermediate Courts/Tribunaux de Grande Instance zuständig. Der Court of Appeal/Cour d’Appel entscheidet unter anderem über Rechtsmittel gegen Urteile des High Courts/Haute Cour und des Commercial Courts/Tribunal de commerce. Der Supreme Court/Cour Suprême schließlich entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der ruandischen Verfassung und der darin garantierten Grundrechte sowie über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des letztinstanzlichen Gerichts, sofern die Unrechtmäßigkeit des letztinstanzlichen Urteils geltend gemacht wird.

Der Commercial Court/Tribunal de commerce ist für alle Streitigkeiten, die aus einem gewerblichen Vertrag oder einer Handelstätigkeit herrühren. Er ist außerdem für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Personen und Finanzinstitutionen sowie für Streitigkeiten in den Bereichen Insolvenz, Versicherung, Steuern, Transport von Personen und Ware, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht oder öffentliche Aufträge zuständig. Gegen eine Entscheidung des Commercial Court/Tribunal de commerce kann Rechtsmittel beim Commercial High Court/Haute Cour de commerce eingelegt werden.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Ruanda am 29. Januar 2009 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).

Für ruandische Schiedsverfahren gilt das Law N° 005/2008 of 14/02/2008 on arbitration and conciliation in commercial matters/Loi relative à l’arbitrage et à la conciliation en matière commerciale.

Anwälte vor Ort

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Kigali steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit. 

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