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Register

Handelsregister

Das Allgemeine Handelsregister (geniko emporiko mitroo, kurz: GEMI / Γενικό Εμπορικό Μητρώο, kurz: Γ.Ε.ΜΗ.) wurde durch das Gesetz Nr.--Nummer 3419/2005 (N. 3419 Γενικό Εμπορικό Μητρώο (Γ.Ε.ΜΗ.) και Εκσυγχρονισμός της Επιμελητηριακής Νομοθεσίας) eingeführt. 


Das Allgemeine Handelsregister übernimmt folgende Aufgaben:

  • Es nimmt die Gründungsunterlagen der griechischen Personen- und Kapitalgesellschaften entgegen, prüft und registriert diese. 
  • Es nimmt Unterlagen zu Änderungen in den Gesellschaftsstatuten entgegen, prüft diese, kümmert sich um die Erfüllung der damit verbundenen Publikationspflichten.

Eine Vielzahl von Informationen, zum Beispiel über griechische Gewerbetreibende, Gesellschaften, oder Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Griechenland, können unter der Online Suche des GEMI abgerufen werden, allerdings nur in griechischer Sprache.

Als Suchkriterien stehen die Handelsregisternummer („Αρ. Γ.Ε.ΜΗ“), der Name („Επωνυμία“), ein Kurzname („Διακριτικός Τίτλος“) und die Steuernummer („ΑΦΜ“) zur Verfügung. Der Startbutton ist mit „Αναζήτηση“ beschriftet.

Das europäische Justizportal enthält weitere ausführliche Informationen zum griechischen Handelsregister. Dort ist aufgeführt, über welche Rechtssubjekte Informationen vorhanden sind und welche Unterlagen genau abgerufen werden können.


Insolvenzregister

An jedem Insolvenzgericht wird im Büro des richterlichen Berichterstatters durch den Insolvenzsekretär (γραμματέας των πτωχεύσεων) ein Insolvenzregister (Μητρώο Πτωχεύσεων) geführt. Dieses enthält den Namen, die insolvent erklärt wurden oder die die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens beantragt haben. Am Insolvenzgericht in Athen wird ein allgemeines Register (Γενικό Μητρώο) geführt.

Ein allgemeines elektronisches Insolvenzregister gibt es in Griechenland bisher noch nicht. Dieses befindet sich noch im Aufbau. Wenn sich eine Gesellschaft in Liquidation befindet oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist dies allerdings im allgemeinen Handelsregister GEMI vermerkt.

Der Abschnitt Insolvenzrecht dieses Länderberichts bietet weiterführende Informationen zum Insolvenzverfahren nach griechischem Recht.

Berufsspezifische Register

Einige griechische Dienstleister sind verpflichtet, sich in berufsspezifische Register einzutragen. Nachstehend einige Beispiele:


Notare

Im Europäischen Notarverzeichnis kann man nach in Griechenland tätigen (auch deutschsprachigen) Notaren (Συμβολαιογράφος) suchen. Einzelheiten zur Ausübung des Notarberufs in Griechenland finden sich im Gesetz Nr. 2830/2000, auch Notargesetzbuch (Κώδικας Συμβολαιογραφών) genannt.

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