Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Liechtenstein

Register

Handelsregister

Das liechtensteinische Handelsregister, das dort als Firmenindex bezeichnet wird, führt das Amt für Justiz (AJU). Es bietet eine Firmensuche an. 

Prinzipiell gibt es im liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister folgende Hauptoptionen:

  • Einsichtnahme in Teilauszug aller Firmeneinträge des Öffentlichkeitsregisters (kostenfrei)
  • Einsichtnahme in Teilauszug aller weiterer rechtlicher Tatsachen des Öffentlichkeitsregisters (kostenfrei)
  • Beglaubigte Vollauszüge (gebührenpflichtig)

Optional können auch frühere und gelöschte Einträge in die Recherche mit einbezogen werden.

Rechtliche Grundlage für das liechtensteinische Handelsregister ist vor allem die Verordnung vom 11. Februar 2003 über das Handelsregister (HRV).

Weitere Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen bei Einzelunternehmen oder Gesellschaften finden Sie in der Portal 21 Rubrik Liechtenstein-Rechtsrahmen-Gesellschaftsrecht-Registrierung.

Insolvenzregister

Ein spezielles Insolvenzregister gibt es in Liechtenstein nicht. Bekanntmachungen nach der Insolvenzordnung kann man aber auf der Internetseite des liechtensteinischen Amtsblatts lesen. 

Weitere Informationen zum Insolvenzrecht in Liechtenstein finden Sie in der Portal 21 Rubrik Liechtenstein - Rechtsrahmen - Insolvenzrecht.

Berufsspezifische Register

Neben dem Öffentlichkeitsregister gibt es noch eine Reihe weiterer Berufsregister und -verzeichnisse in Liechtenstein.

Das Gewerbeverzeichnis der Wirtschaftskammer Liechtenstein ist eines von ihnen. Es kann über das Internet frei recherchiert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters.

Darüber hinaus bietet beispielsweise die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis liechtensteinischer Rechtsanwälte an. Name, Adresse, Telefon und E-Mail können dort über das liechtensteinische Anwaltsverzeichnis direkt abgerufen werden.

Das Amt für Volkswirtschaft führt ein Verzeichnis nach Artikel 27 des Bauwesen-Berufe-Gesetzes. Auf dieses Verzeichnis gibt es auf der Seite des Amtes einen Hinweis, es gibt auch in Artikel 28 einen Auskunftsanspruch für jedermann. Online abrufbar ist es aktuell allerdings nicht.  

Eine ganze Reihe weiterer Berufsregister stehen auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein - FMA zur Verfügung. Die FMA ist Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für einige der liechtensteinischen Dienstleister, insbesondere für Banken und Versicherungen, aber auch für Wirtschaftsprüfer und Treuhänder.

Sie hält umfangreiche Verzeichnisse vor. Diese umfassen insbesondere die Wirtschaftsprüfer-Listen, die Patentanwalts-Listen und die Treuhänder-Listen.

Germany Trade & Invest (04.04.2022)

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.