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Register

Germany Trade & Invest (Stand: 18.6.2018)

Der deutsche Dienstleistungsempfänger kann in Kroatien auf eine Vielzahl elektronischer Register zugreifen. Als wichtigste stehen zur Verfügung:

  • das kroatische Handelsregister (Sudski registar);

  • das kroatische Gewerberegister (Središnji obrtni registar)

Kroatisches Handelsregister

Das kroatische Handelsregister (Sudski registar) wird gemäß Artikel 3 Abs. 1 des Handelsregistergesetzes (Zakon o sudskom registru) bei den Handelsgerichten (Trgovački sud) geführt. Die Handelsgerichte in Kroatien sind dabei sogenannte eigenständige Gerichte, das heißt nicht nur besondere Abteilungen oder Kammern innerhalb eines gewöhnlichen Zivilgerichts, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist.

Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar. Ein besonderes rechtliches Interesse an der Einsicht muss der die Einsicht Beantragende nicht angeben. Der Informationszugang beschränkt sich allerdings nur auf die Informationen und Dokumente, die für die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister erforderlich sind. Diese finden sich im sogenannten Hauptbuch (glavna knjiga registra) und der Dokumentensammlung (zbirka isprava) des Handelsregisters. Zu den abrufbaren Informationen gehören:

  • die Gründungsnummer des Unternehmens (Matični broj subjekta upisa u registru – abgekürzt MBS);

  • der Unternehmensname;

  • die Anschrift des Unternehmens;

  • das Geschäftsfeld des Unternehmens;

  • der Name der vertretungsberechtigten Person (bzw. des Einzelunternehmers), samt persönlicher Identifikationsnummer und Anschrift;

  • eventuelle Tochtergesellschaften;

  • die je nach Rechtsform erforderlichen und notariell beglaubigten Gesellschaftsdokumente.

Eintragungspflichtig ins kroatische Handelsregister sind diejenigen Unternehmen, denen das Gesetz eine Eintragung vorschreibt. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • offene Handelsgesellschaften (javno trgovačko društvo);

  • Kommanditgesellschaften (komanditno društvo);

  • Wirtschaftliche Interessenvereinigungen (gospodarsko interesno udruženje);

  • Aktiengesellschaften (dioničko društvo);

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (društvo s ograničenom odgovornošću);

  • Einzelunternehmer (trgovac pojedinac);

  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (europsko gospodarsko interesno udruženje);

  • Genossenschaften (zadruge)

Das kroatische Handelsregister kann auch auf elektronischem Wege über die Internetseite des kroatischen Justizministeriums (Ministarstvo Pravosuđa Republike Hrvatske) eingesehen werden.

Kroatisches Gewerberegister

Der Eintragungspflicht in das Kroatische Gewerberegister unterliegen alle Gewerbetreibenden in Kroatien, ungeachtet dessen, ob sie einem Handwerk, Handel oder sonstigen Dienstleistungen nachgehen. Das Gewerberegister ist sowohl über die Internetseite der kroatischen Handwerkskammer (Hrvatska obrtnička komora) wie auch die Internetseite des kroatischen Ministeriums für Unternehmertum und Handwerk (Ministarstvo Produzetništva i Obrtu) auf einer speziell für die Gewerberegistereinsicht geschaffenen Plattform einsehbar.

Folgende Daten sind im Gewerberegister enthalten und können auch online abgerufen werden:

  • den Namen des Gewerbebetriebs;

  • die Anschrift des Gewerbebetriebs;

  • die Gründungsnummer (MBO);

  • die Gewerbenummer (broj obrtnice);

  • die Gewerbetätigkeit;

  • die Namen der Gewerbebetreiber;

  • die berufliche Qualifikation der Gewerbebetreiber;

  • den Status des Gewerbebetriebs (Gewerbebetrieb besteht noch oder ist geschlossen).

Berufsspezifische Register in Kroatien

Für den Fall, dass der deutsche Dienstleistungsempfänger überprüfen möchte, ob der potentielle kroatische Dienstleister Mitglied einer Berufskammer ist, kann er vom Angebot einiger Kammer profitieren, die ihre Mitgliederverzeichnisse für eine Recherche über das Internet zugänglich gemacht haben.

Bauingenieure

Hinzuweisen ist zunächst auf die Liste eingetragener Bauingenieure (inženjer građevinarstva) auf der Internetseite der Kroatischen Kammer der Bauingenieure (Hrvatska Komora Inženjera Građevinarstva), deren Suchformular folgende Eingabemöglichkeiten enthält:

  • Unternehmen/Büro (tvrtka/ured);

  • Person (osoba);

  • Bezirk (županija);

  • (Geschäfts)-Sitz (sjedište).

Darüber hinaus ist auch eine Schnellsuche (Brzo pretraživanje) durch Eingabe des Familiennamens (prezime) möglich.

Die in dieser Online-Liste aufgeführten Angaben zu den Bauingenieuren sind stets aktuell, da jedes Mitglied der Kammer zur unverzüglichen Angabe von jedweden beruflich relevanten Änderungen verpflichtet ist.

Anhand der oben angegebenen Suchfunktionen kann der deutsche Dienstleistungsempfänger somit sicherstellen, dass der kroatische Dienstleistungserbringer in Gestalt des Bauingenieurs auch tatsächlich über die berufsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen verfügt und entsprechend versicherungsrechtlich, und somit auch haftungsrechtlich, abgesichert ist.

Architekten

Auch für kroatische Architekten (arhitekta) kann über das Internet die Kammermitgliedschaft überprüft werden. Über den Link Imenik(Verzeichnis) gelangt man zu einer alphabetischen Auflistung der bei der Kroatischen Architektenkammer (Hrvatska komora arhitekata) eingetragenen Architekten. Dadurch kann wie bei den Bauingenieuren sichergestellt werden, dass die beruflichen Zulassungsvoraussetzungen und die versicherungsrechtlichen Absicherungen für einen eventuellen Haftungsfall gegeben sind.

Rechtsanwälte

Die kroatische Rechtsanwaltskammer (Hrvatska odvjetnička komora) hat auf ihrer Internetseite unter dem Link „Imenik“ (Verzeichnis) eine alphabetische Auflistung der in Kroatien zugelassenen Rechtsanwälten (odvjetnici), Rechtsreferendare (vježbenici) und Anwaltskanzleien (odvjetnički uredi i društva) zur Verfügung gestellt. Das Verzeichnis beinhaltet die entsprechenden Kontaktadressen der Rechtsanwälte. Dem interessierten deutschen Dienstleistungserbringer steht unter folgendem Link eine englischsprachige Version des Anwaltsverzeichnisses der kroatischen Rechtsanwaltskammer zur Verfügung.

Notare

Unter gewissen Umständen kann es für den deutschen Dienstleistungsempfänger erforderlich sein, mit einem kroatischen Notar (javni bilježnik) zusammenzuarbeiten. Die Kroatische Notarkammer (Hrvatska javnobilježnička komora) hat unter dem Link Imenik javnih bilježnika ein alphabetisches Verzeichnis der in Kroatien zugelassenen Notare publiziert.

Darüber hinaus steht dem interessierten Nutzer auf derselben Internetseite ein Suchformular zur Verfügung, mit welchem er seine Suche konkretisieren kann. Der Suche nach einem Notar können folgende Suchmerkmale zugrunde gelegt werden:

  • Vorname (ime);

  • Name (prezime);

  • Stadt (mjesto);

  • Öffnungszeiten (redovno radno vrijeme).

Sonstige kroatische Register

Auch das kroatische Finanzministerium (Ministarstvo Financija) bietet ein über das Internet zugängliches Register an. Es handelt sich dabei um das sogenannte Konzessionsregister (Registar koncesija), über welches die Konzessionäre der begünstigten Gewerbe (povlašteni obrt) ermittelt werden können. Der interessierte Nutzer, der überprüfen möchte, ob sein (zukünftiger) Vertragspartner über die für die Ausübung eines begünstigten Gewerbes erforderliche Konzession verfügt, kann dies unter der hier verlinkten Internetseite des kroatischen Finanzministeriums tun.

Dem Nutzer stehen in der Suchmaske mehrere Eingabemöglichkeiten zur Verfügung. Ob eine Konzession für den konkreten Gewerbetreibenden herausgegeben worden ist, kann beispielsweise überprüft werden durch Eingabe:

  • des Namens des Konzessionärs (Naziv koncesionara);

  • der Bezeichnung der Leistung (Naziv davatelja);

  • der Art der Konzession (Vrsta koncesije);

  • dem Beginndatum der Konzession (Datum početka koncesije).

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