Recht kompakt | Japan | Schiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsbarkeit in Japan
Japan ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen.
06.08.2021
Von Delia Leitner, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick
Japan ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und verfügt mit der Japan Commercial Arbitration Association (JCAA) über eine Schiedsinstitution mit eigenständiger Schiedsordnung. Ausländische Schiedsentscheidungen aus anderen Vertragsstaaten können in Japan problemlos vollstreckt werden. Zudem wurde im Februar 2018 von der japanischen Regierung das Japan International Dispute Resolution Center (JIDRC) als Agentur gegründet, um zur weiteren Stärkung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und internationalen Mediation in Japan beizutragen.