Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Thailand | Sicherungsmittel

Sicherungsmittel in Thailand

Neben dem Eigentumsvorbehalt sind noch andere Sicherungsmittel im Civil and Commercial Code (CCC) geregelt.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts (Sec. 459 CCC) - auch eines verlängerten - ist ein in Thailand übliches Sicherungsmittel. Möglich ist auch die Koppelung eines Eigentumsvorbehaltes mit einem Verfügungsverbot für den Käufer (Sec. 493 CCC). Der Eigentumsvorbehalt bietet jedoch keinen Schutz vor gutgläubigem Dritterwerb. Empfehlenswert ist die Kreditsicherung mittels unwiderruflichen, bestätigten Akkreditivs. 

Weitere im CCC geregelte Sicherungsmittel sind die streng akzessorische Bürgschaft (suretyship, Sec. 680 bis 701 CCC), das Pfandrecht (pledge, Sec. 747 ff. CCC) und die Hypothek (mortgage, Sec. 702 ff. CCC). 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.